7. März
Frühlingsfeier von Stadtkapelle, Akkordeon-Orchester und Liederkranz.
14. März
37. Generalversammlung im Gasthaus „Zum Lamm“.
Das Blasorchester hatte 42 Musiker, die Jugendblaskapelle 18 Nachwuchsmusiker.
Der 1. Vorsitzende Hermann Stutz forderte die Einbeziehung von mehr jungen Vereinsmitgliedern in
verantwortliche Positionen im Verein. Der Beitrag wurde von DM 22,00 auf DM 26,00 angehoben.
Reinhold Kühlmann übergab im Akkordeon-Orchester den Dirigentenstab an Günter Lehrich. Das
Orchester verabschiedete seinen Dirigenten mit dem Lied „So schön, schön war die Zeit“. Es folgten Dank und Laudatio durch Bürgermeister Horst Haug. Reinhold Kühlmann wurde Ehrendirigent des
Akkordeon-Orchesters.
6. April
Gründung eines „Evergreen-Orchesters“ durch Günter Lehrich, das ehemaligen Spielerinnen und
Spielern Gelegenheit geben sollte, das Musizieren im Orchester wieder aufzunehmen.
2. Mai
Partnerschaftskonzert mit der Trachtenkapelle Pöndorf in der Sonnenberghalle.
31. Mai
Teilnahme der Jugendblaskapelle am 12. Jugendkritikspiel in Obereisesheim.
Erzielt wird die Note „gut“ in der Stufe „Leicht“.
12. Juli
Das geplante 3. Serenadenkonzert fiel wegen Regen aus.
18. November
Kirchenkonzert mit Stadtkapelle, Akkordeon-Orchester und den beiden
Kirchenchören.
Der Erlös mit mehr als DM 2.000,00 ging zu gleichen Teilen an die beiden
Kirchengemeinden.
Dr. Michael Preusch, 1. Vorsitzender vom Blasmusikkreisverband Heilbronn, zeichnete folgende aktive Mitglieder des Vereins aus:
(von links) Tobias Schulz mit der Ehrennadel in Silber für 20-jährige aktive Tätigkeit, Andreas Geng und Fritz Müller erhielten die Ehrennadel in Gold mit Diamant und Ehrenbrief für 50 Jahre und
Nikolaus Wendling die gleiche Auszeichnung sogar für 60 Jahre. Karl-Georg Bleßing bekam die Fördermedaille in Bronze für 10-jährige aktive Tätigkeit.
Die Ehrung für die fördernden Mitglieder nahm der 1. Vorsitzende Karl-Georg Bleßing vor. Ingo Sulek (Foto) und Tanja Landgraf sind 40 Jahre dabei, Sabine Abendschön seit 25 Jahren.
Satzung des Musikvereins in der derzeit gültigen Fassung vom 22.02.2019
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